Bauein­gabe

Von A bis Z erklärt

Unsere Leis­tungen rund um die Bauein­gabe

Baupro­jekt

Im Baupro­jekt nehmen Ihre Garten­träume klare Formen an. In diesem Schritt erstellen wir detail­lierte Projekt­pläne, die alle tech­ni­schen Aspekte berück­sich­tigen – von den Aufbauten und Höhen bis hin zu Gelän­de­schnitten, die den Garten im Kontext seiner Umge­bung darstellen. So entsteht eine präzise Grund­lage, auf der die Umset­zung Ihres Projekts reibungslos erfolgen kann.

Neben der Mate­ria­li­sie­rung entwi­ckeln wir zeit­gleich ein Bepflan­zungs­kon­zept, das die Auswahl von Bäumen, Sträu­chern und Stauden umfasst. Dabei achten wir auf eine harmo­ni­sche Kombi­na­tion, die Ihrem Garten Struktur und Charakter verleiht.

Das ausge­ar­bei­tete Baupro­jekt umfasst alle notwen­digen Pläne, die für ein Bauge­such erfor­der­lich sind. Dabei über­nehmen wir die Verhand­lungen mit Behörden, um sicher­zu­stellen, dass alle recht­li­chen Anfor­de­rungen erfüllt werden.

Mit einem klaren und umfas­senden Baupro­jekt schaffen wir die Basis für eine Umset­zung, die Ihren Garten bis ins Detail zum Leben erweckt.

Alles rund um die Bauein­gabe

Wann braucht es eine Baube­wil­li­gung?​​​

Im Allge­meinen gilt: Wenn sich das Erschei­nungs­bild im Wesent­li­chen verän­dert, wird eine Baube­wil­li­gung benö­tigt. Dies können Sicht­schutz­wände, verschie­dene Einfrie­dungen, Mauern, Pergolen, Pools oder Gerä­te­häus­chen sein. Zudem wird eben­falls eine Baube­wil­li­gung benö­tigt, wenn ein Garten oder einzelne Bäume unter Denk­mal­schutz stehen. Auch bei Terrain­ver­än­de­rungen kann eine Bewil­li­gung erfor­der­lich sein. Die Details finden Sie im Bauge­setz des jewei­ligen Kantons.

Wie lange dauert ein Bewil­li­gungs­ver­fahren?

Hier gibt es zwei unter­schied­liche Verfahren. Welches Verfahren verfolgt wird, wird von der Gemeinde entschieden.

Bei klei­neren Projekten greift oft das verein­fachte Verfahren. Die Bewil­li­gungs­dauer beträgt ca. einen Monat. Dazu werden die Unter­schriften der Nach­bar­schaft benö­tigt.

Beim ordent­li­chen Verfahren wird das Projekt öffent­lich publi­ziert. Hier sind keine Unter­schriften der Nach­bar­schaft nötig. Die Dauer vari­iert zwischen einem bis sechs Monate, abhängig von der Gemeinde sowie den Auflagen.

In einigen Fällen kann es auch länger dauern, insbe­son­dere wenn Einspra­chen von Nach­barn oder zusätz­liche Gutachten erfor­der­lich sind.

Wie läuft eine Baube­wil­li­gung ab?

Bereits im Voraus wird das Konzept der Bauver­wal­tung zuge­stellt, um die Rahmen­be­di­nungen sowie das Bauver­fahren zu klären. 

Danach bereiten wir die gesamten Unter­lagen vor und senden diese der Kund­schaft zur Unter­schrift. Wir infor­mieren die Bauherr­schaft über den Status oder kümmern uns darum, wenn etwas nach­ge­reicht werden muss.

Nach der Baube­wil­li­gung ist es möglich, dass klei­nere Auflagen nach­ge­reicht werden müssen. Danach wird die Baufrei­gabe erteilt und der Umset­zung der Garten­ge­stal­tung steht nichts mehr im Weg.

Baupro­jekt und der Umgang mit der Nach­bar­schaft

Wir empfehlen die früh­zei­tige Kommu­ni­ka­tion. Ein Gespräch mit der Nach­bar­schaft ist immer sehr hilf­reich, damit sie in den Prozess einge­bunden werden. Dies kann mögliche Einspra­chen verhin­dern und sorgt für einen offenen Austausch.

Wenn Sie möchten, können Sie uns bereits einige Bilder Ihres Gartens senden.

Erzählen Sie uns mehr über Ihre Ideen

Wünschen Sie sich einen Garten, der perfekt auf Ihre Bedürf­nisse abge­stimmt ist, eine Terrasse, die zum Verweilen einlädt, oder einen Swim­ming­pool, der Erho­lung bietet? Wir begleiten Sie Schritt für Schritt – von der Planung bis zur Umset­zung – und entwi­ckeln indi­vi­du­elle Lösungen, die sowohl funk­tional als auch ästhe­tisch über­zeugen. Kontak­tieren Sie uns für eine unver­bind­liche Bera­tung. Gemeinsam gestalten wir einen Aussen­be­reich, der Ihnen Freude bereitet und Ihren Vorstel­lungen entspricht.

PARC’S GmbH

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